Leistungen

Ihr Pflegedienst für daheim - Unterstützung und Hilfe bei ...

 

Grundpflege gemäß Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)

Pflegerische Betreuung gemäß Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)

Hauswirtschaft (Reinigung der Wohnung)

Arzt- und Behördengänge


Schriftverkehr
Einkaufsservice alleine oder zusammen

Unterhaltung, z.B. Brett- und Kartenspiele, Puzzles uvm.
Leichte Gartenarbeit

Schriftverkehr
Gemeinsames Kochen und Backen
Gesprächsführung ( Kommunikation )

 

 Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf monatlich 125 Euro bei Ihrer Pflegekasse für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Diese 125 Euro stehen Ihnen zusätzlich zu und werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.

Ab Pflegerad 2 haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistung für Pflegerische Betreuung und Grundpflege.

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse.


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