Leistungen
Ihr Pflegedienst für daheim - Unterstützung und Hilfe bei ...
Pflegerische Betreuung gemäß Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
Arzt- und Behördengänge
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf monatlich 125 Euro bei Ihrer Pflegekasse für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Diese 125 Euro stehen Ihnen zusätzlich zu und werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.
Ab Pflegerad 2 haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistung für Pflegerische Betreuung und Grundpflege.
Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse.